GARANT Immobilien ist Ihr kompetenter Makler in Au b. Wörth (Schwindegg).
Unverbindlich und kostenfrei ermitteln unsere Experten von GARANT den Wert Ihrer Immobilie. Mit diesem Vorgehen ist die Grundlage für einen schnellen und lukrativen Vermarktungsprozess geschaffen. Ob kleine oder große Fläche, Wohnhaus oder Gewerbeimmobilie – entsprechend Ihrer Wünsche übernehmen unsere Makler den Auftrag. Wir stellen Ihren Erfolg sicher – kontaktieren Sie uns in Au b. Wörth (Schwindegg)!
Die GARANT-Vorteile auf einen Blick
- Persönliche Beratung durch unsere Immobilienexperten vor Ort
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36 Jahre Erfahrung
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Spezialisiert auf Immobilien – keine Bank und kein Finanzdienstleister
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Kein Franchising, sondern ein inhabergeführtes Traditionsunternehmen
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20.000 erfolgreich vermittelte Immobilien
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Kostenfreie und unverbindliche Marktwerteinschätzung Ihrer Immobilie
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Kostenfreie Korrektur von Grundrissen
130.000 qualifizierte Interessenten sind bei uns registriert. Ermitteln Sie die Anzahl potentieller Käufer für Ihre Immobilie. Geben Sie hier die Daten zu Ihrer Immobilie ein.
DAS SAGEN UNSERE KUNDEN ÜBER UNS
Interessantes rund um Au b. Wörth (Schwindegg)
84419 Au b. Wörth (Schwindegg) zählt zu Schwindegg und gehört zum Landkreis Mühldorf am Inn. Beheimatet sind hier 3520 Menschen. Einrichtungen wie ein Rathaus sind vor Ort. Die Sparkasse sowie eine Bibliothek, eine Postfiliale und eine Tankstelle befinden sich ebenfalls in der Nähe. Frische Brötchen gibt es in der Bäckerei "Bäckerei Lohmayer". Von A nach B kommen Sie bei Bedarf mit dem Bus. Beim Fußball haben Sie die Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen. Eine fachgerechte Betreuung Ihres Sprösslings ist im ortsansässigen Kindergarten sichergestellt. Ein Gottesdienstbesuch ist in den Kirchen "Sankt Martin" und "Mariä Himmelfahrt" möglich. Auch Schüler haben es dank einer Hauptschule nicht weit zu ihrer Bildungsstätte. Wer auswärts essen möchte, findet in Au b. Wörth (Schwindegg) garantiert etwas Passendes in einem Lokal. Übernachtungsmöglichkeiten bietet das Hotel "Hotel Garni". Gut aufgehoben sind Sie auch, wenn ein Arztbesuch oder ein Zahnarztbesuch notwendig ist.